Lotto: staatlich monopolisiertes Glücksspiel – aber: Werbung verboten
Lotto ist ein Glücksspiel; der Spieler zahlt einen bestimmten Betrag ein und kreuzt auf dem Lottoschein die Zahlen an, von denen er glaubt, dass genau diese gezogen werden. Das bekannteste hierzulande ist “6 aus 49″. Hier tippt der Spieler auf 6 Zahlen aus einer Anzahl von 49 möglichen. Werden dann “seine Zahlen” gezogen; die Gewinne werden dann nach bestimmten Quoten verteilt. So gibt es – sehr zum Ärger der Beteiligten – keinesfalls bei “6 Richtigen” auch immer die höchste Auszahlung, sollten zum Beispiel mehrere Spieler die gleiche Kombination getippt haben. In Deutschland besteht ein Lotteriemonopol.
Interessant ist, dass laut “Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland”, der am 1.1.2008 in Kraft trat, gemäß § 5 Abs. 3 “jegliche Werbung für öffentliches Glücksspiel” … “verboten” ist. Das Glücksspiel monopolisiert die Meinung der Republik und sorgt so für sehr kontrovers diskutierte Standpunkte. Viele Beiträge zu diesem Thema findet man unter: www.rechtslupe.de/stichworte/lotto. Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in einem Urteil vom 12.08.2011 der Hamburg Lotto GmbH untersagt, mit einer Werbekampagne auf öffentlichen Buslinien für das Lotto – Spiel zu werben, mit dem Hinweis, dass dies ein Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag darstelle. Genaueres kann man auf dem Portal “Rechtslupe” nachlesen. Auch der BGH hat der Werbung – diesmal in Bezug auf die Jackpot – Höhe- Beschränkungen auferlegt (AZ: I ZR 149/08), indem es feststellte, dass nur sachliche Angaben zur Höhe erlaubt seien, jedoch “jubelnde Menschen” dem Gebot der Sachlichkeit widersprächen.
Vor dem Hintergrund, dass die Mehrheit der Bundesländer das staatliche Lotto Monopol nicht aus der Hand geben will, was angesichts der hohen Einnahmen nicht verwunderlich ist, muten doch manche restriktive Einschränkungen in Bezug auf die Werbung merkwürdig an: auf der einen Seite muss – und zwar drucktechnisch leserlich- darauf aufmerksam gemacht werden, dass Spielen süchtig machen könne; das jedoch ist reine Halbherzigkeit, denn eine Einschränkung seitens des Staates in Bezug auf das Lotto Spielen ist nicht in Sicht. Ein Schelm, wer sich dabei denkt, dass dahinter nur handfeste finanzielle Interessen zu vermuten sind! Auf “Rechtslupe” kann man einige, in Sachen “Lotto” ergangene, Urteile nachlesen, um sich eine persönliche Meinung bilden zu können.
Der Link zur Webseite:
http://www.rechtslupe.de/stichworte/lotto
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