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14. Dez 2011Per Studienplatzklage Zahnmedizin studieren ist möglich – nur wie?
Der Zahnmediziner ist keineswegs die Alternative des schlechteren Mediziners – weder inhaltlich noch der Nachfrage nach. Zahnmedizin studieren ist vielerorts so beliebt, wie ein Studium der Medizin oder Psychologie. Deshalb steht dem Studium häufig der berüchtigte Numerus clausus im Weg. Die Hochschulen und Universitäten haben begrenzte Kapazitäten und die Studienplätze werden zur Zuteilungsware. Dann wird für Abiturienten eventuell die Studienplatzklage Zahnmedizin interessant, wie sie vorgestellt wird auf http://studienplatzklage.de/-einzelne-studiengaenge/studienplatzklage-zahnmedizin/-1-36.html.
Vorausgeschickt: Zahnmedizin studieren ist nicht gleichbedeutend mit einem einfachen Studium. Ziel ist es, in der Diagnose, Prophylaxe und in der Therapie von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten bestens ausgebildet zu werden. Daran schließen sich auch Behandlungsmöglichkeiten von Zahn- und Kieferfehlstellungen an. Die Abiturnote muss oft zwischen 1,2 und 1,5 liegen.
Theorie und Praxis kommen in ausgewogenem Maß vor. Inhalte zu Physik, Biologie, Zoologie, Biochemie, Chemie, Anatomie, Physiologie und Histologie füllen das fünf- semestrige, vorklinische Studium. Dem folgt das Physikum. Anschließend führt der Student seine Ausbildung in der Zahnklinik eines Universitätsklinikums fort. Unter Beaufsichtigung kommt der Student hier zum ersten Mal in Patientenkontakt (weitere 5 Semester, sowie 6 Monate bis zu Staatsexamen und Approbation).
Der Studienplatzklage Zahnmedizin sollte man sich nur stellen, wenn man sich der Herausforderung gewachsen fühlt und das entsprechende Interesse mitbringt. Denn Studienplatzklagen fallen meist recht teuer aus. Außerdem muss der Hochschule eindeutig nachgewiesen werden, dass im Nachrückverfahren nicht alle freien Studienplätze belegt wurden. Bei der Komplexität des Universitätsbetriebes ist dies zwar recht schwierig, aber nicht unmöglich.
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